AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Marketing-, Content- und Social-Media-Dienstleistungen
von Vanessa Graf
Rotenäckerstraße 27
vanessa@va-graf.de
va-graf.de/Marketing
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Vanessa Graf, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, über die Erbringung von Marketing-, Content-, UGC-, Employer-Branding-, Social-Media- und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.
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Das Leistungsangebot richtet sich grundsätzlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
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Die konkreten Leistungen, der Umfang des Projekts, die Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuellen Vertrag.
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Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
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Die Darstellung von Leistungen und Angeboten auf der Website stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
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Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots durch den Auftraggeber und die entsprechende Bestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Die Annahme kann, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auch in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
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Maßgeblich für den Umfang der geschuldeten Leistungen ist ausschließlich das jeweilige individuelle Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
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Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen nach Vertragsschluss können zu einer Anpassung der Vergütung und des vereinbarten Zeitplans führen.
§ 3 Leistungsumfang
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Die Auftragnehmerin erbringt insbesondere Leistungen aus folgenden Bereichen:
a) UGC & Content Creation
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UGC-Videos
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UGC-Fotos
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Unboxings
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Tutorials und How-to-Content
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Voice-over- und Talking-Videos
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Content für Organic Social Media und Werbeanzeigen
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Skript- und Konzepterstellung
b) Employer Branding
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Employer-Branding-Strategie
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Arbeitgeberpositionierung
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Employer-Branding-Content
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Recruiting Content
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Mitarbeiter-Content
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Social Media für Arbeitgeber
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Einblicke in den Arbeitsalltag
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Karriere- und Stellenanzeigen-Content
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Arbeitgeberkommunikation
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Content-Konzepte zur Fachkräftegewinnung
c) Social-Media-Betreuung
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Social-Media-Strategie
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Content-Strategie
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Redaktionsplanung
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Zielgruppenanalyse
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Content-Erstellung und Aufbereitung
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Reels und Short-Form-Content
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Captions und Texte
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Canva-Grafiken
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Carousel Posts
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Story-Content
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Veröffentlichung und Scheduling
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Community Management
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Profilpflege
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Auswertung und Reporting
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Optimierung der Inhalte
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gegebenenfalls Social-Media-Werbung
d) Marketing-Zuarbeit
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Newsletter
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Canva-Gestaltung
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Style Guides
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Templates
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Präsentationen
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Flyer und PDFs
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Texte und Content-Aufbereitung
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Blogbeiträge
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Recherche
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Contentpflege
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Websitepflege
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organisatorische Aufgaben und Marketingprojekte
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Welche Leistungen im konkreten Auftrag enthalten sind, richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot.
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Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
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Bei Leistungen mit einem bestimmten Stundenkontingent werden ausschließlich die im Angebot vereinbarten Stunden geschuldet. Nicht genutzte Stunden verfallen grundsätzlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Leistungen vor Ort
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Sofern Vor-Ort-Leistungen vereinbart wurden, werden Ort, Umfang und Dauer im jeweiligen Angebot festgelegt.
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Sofern nicht anders vereinbart, werden Fahrtkosten außerhalb des vereinbarten Tätigkeitsbereichs gesondert berechnet.
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Der Auftraggeber stellt sicher, dass am vereinbarten Termin Zugang zu den erforderlichen Räumlichkeiten besteht und die für die Produktion notwendigen Ansprechpartner verfügbar sind.
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Verzögerungen, die durch fehlende Ansprechpartner, fehlenden Zugang oder nicht bereitgestellte Materialien entstehen, können zu einer Verschiebung des Projekts führen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten, Logos, Bilder, Videos, Texte, Produktinformationen und sonstigen Inhalte rechtzeitig zur Verfügung.
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Bei Social-Media-Betreuung stellt der Auftraggeber insbesondere erforderliche Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
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Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind bzw. die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen vorliegen.
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Der Auftraggeber ist außerdem dafür verantwortlich, dass ihm die erforderlichen Rechte zur Nutzung von Marken, Produktabbildungen, Musik, Personenabbildungen, Unternehmensinhalten und sonstigen Materialien vorliegen.
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Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Fristen können sich entsprechend verschieben.
§ 6 UGC-Produktion
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Bei UGC-Leistungen richtet sich der konkrete Produktionsumfang nach dem jeweiligen Angebot.
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Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst ein UGC-Einzelvideo insbesondere:
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ein Video,
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das vereinbarte Format,
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Konzept und Skript,
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Aufnahme,
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Schnitt,
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Untertitel bzw. Texteinblendungen,
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einen Hook,
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eine Korrekturschleife.
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Eine Korrekturschleife umfasst kleinere Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings.
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Änderungen des Briefings nach Produktionsbeginn sowie eine vollständige Neuaufnahme aufgrund geänderter Anforderungen gelten nicht als Korrektur und können gesondert berechnet werden.
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Zusätzliche Hooks, Varianten, CTAs, Raw Footage, Fotos, Revisionen, weitere Sprachen sowie weitere Nutzungsrechte werden entsprechend dem individuellen Angebot bzw. der aktuellen Preisliste zusätzlich berechnet.
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Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, unbegrenzt viele Varianten eines Contents zu erstellen.
§ 7 Abnahme und Korrekturen
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Der Auftraggeber erhält die vereinbarte Möglichkeit zur Prüfung und Korrektur der erstellten Inhalte.
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Korrekturwünsche müssen innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe gebündelt in Textform mitgeteilt werden.
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Soweit eine Korrekturschleife vereinbart wurde, bezieht sich diese ausschließlich auf Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Briefings.
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Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
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Werden innerhalb der vereinbarten Frist keine Korrekturen mitgeteilt, kann die Leistung als abgenommen bzw. freigegeben behandelt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 8 Nutzungsrechte an erstellten Inhalten
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Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalten ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte ein.
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Ein zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht wird nicht eingeräumt. Eine Nutzung über den vereinbarten Umfang oder Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung zulässig.
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Sofern im Angebot vorgesehen, ist die organische Nutzung der erstellten Inhalte auf den vereinbarten Social-Media-Kanälen Bestandteil der Leistung. Die konkrete Nutzung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.
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Die Nutzung der erstellten Inhalte für bezahlte Werbung (Paid Ads) ist nur innerhalb des ausdrücklich vereinbarten Nutzungszeitraums gestattet.
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Sofern im jeweiligen Angebot ein Zeitraum für Paid Ads enthalten ist, beginnt die Nutzungsdauer mit der erstmaligen Schaltung des jeweiligen Assets als Paid Ad, spätestens jedoch mit der Übergabe des fertigen Assets, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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Eine Verlängerung der Paid-Ad-Nutzungsrechte ist vor Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Es gelten insbesondere folgende Preise:
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3 Monate Paid Ads: 150,00 € netto pro Asset
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6 Monate Paid Ads: 300,00 € netto pro Asset
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12 Monate Paid Ads: 600,00 € netto pro Asset
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Nach Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums ist die weitere Verwendung des jeweiligen Assets für Paid Ads einzustellen, sofern keine Verlängerung der Nutzungsrechte vereinbart wurde.
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Die Nutzung der Inhalte über den vereinbarten Zweck hinaus, insbesondere die Nutzung auf weiteren Plattformen, für weitere Werbeformen, durch verbundene Unternehmen, Vertriebspartner oder sonstige Dritte, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
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Whitelisting, Spark Ads oder vergleichbare Werbeformen, bei denen der Content über das Social-Media-Profil bzw. den Account der Creatorin ausgespielt oder beworben wird, sind nicht automatisch Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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Die Einräumung von Exklusivrechten erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Dauer der vereinbarten Exklusivität und beträgt grundsätzlich 80–150 % des jeweiligen Auftragswertes, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
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Die Weitergabe, Unterlizenzierung oder Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte ist nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Die Auftragnehmerin bleibt Urheberin der von ihr erstellten Werke, soweit sie selbst Urheberin ist. Durch die Einräumung von Nutzungsrechten gehen keine weitergehenden Rechte auf den Auftraggeber über.
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Raw Footage, unbearbeitete Aufnahmen, Projektdateien und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der regulären Leistung und werden nur gegen gesonderte Vergütung und ausdrückliche Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
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Die Auftragnehmerin kann für zusätzliche Nutzungsarten, längere Nutzungszeiträume oder besondere Nutzungsformen individuelle Lizenzgebühren vereinbaren.
§ 9 Nutzung der Inhalte durch die Auftragnehmerin
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Portfoliozwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht und keine entgegenstehenden berechtigten Interessen bestehen.
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Eine Veröffentlichung als Referenz kann insbesondere auf der Website, in Social Media, in Präsentationen oder in einem Portfolio erfolgen.
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Eine Veröffentlichung von nicht öffentlich zugänglichen Unternehmensinformationen oder vertraulichen Inhalten erfolgt nicht.
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Bei UGC-Inhalten mit Personenabbildungen erfolgt eine Veröffentlichung zu Referenzzwecken nur, soweit die hierfür erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
§ 10 Fremdmaterialien und Drittanbieter
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Soweit für die Leistungserbringung Materialien, Musik, Bilder, Schriftarten, Stockmaterialien, Software, Plattformen oder sonstige Inhalte Dritter erforderlich sind, gelten die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie dafür, dass bestimmte Inhalte oder Funktionen von Drittanbietern dauerhaft verfügbar sind.
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Kosten für kostenpflichtige Drittanbieter, Lizenzen, Stockmaterialien, Schriften, Musik, Tools oder vergleichbare Leistungen sind nicht automatisch in der vereinbarten Vergütung enthalten und werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
§ 11 Social-Media-Betreuung
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Bei der Betreuung von Social-Media-Kanälen übernimmt die Auftragnehmerin die im jeweiligen Angebot vereinbarten Leistungen.
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Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen, Reichweiten-, Follower-, Bewerber-, Umsatz- oder sonstigen Erfolg.
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Die Entwicklung von Social-Media-Kanälen hängt unter anderem von Plattformalgorithmen, Marktbedingungen, Zielgruppenverhalten und externen Faktoren ab, auf die die Auftragnehmerin keinen Einfluss hat.
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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Instagram, Facebook, LinkedIn oder anderen Plattformen.
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Für rechtliche Anforderungen an Impressum, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Kennzeichnung von Werbung oder sonstige unternehmensbezogene Rechtspflichten bleibt grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich, sofern keine ausdrücklich hiervon abweichende Leistung vereinbart wurde.
§ 12 Werbeanzeigen und Paid Content
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Bei Leistungen im Bereich Ads und Paid Social Media ist die Auftragnehmerin für die im Angebot vereinbarten Tätigkeiten verantwortlich.
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Werbebudgets der Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
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Die Freigabe von Werbeanzeigen durch den Auftraggeber erfolgt auf dessen Verantwortung.
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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Performance, Reichweite, Klickrate, Conversion Rate oder sonstige Werbewirkung.
§ 13 Vergütung
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Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
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Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
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Bei monatlichen Leistungen erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich.
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Bei einmaligen Projekten kann die Auftragnehmerin eine angemessene Vorauszahlung bzw. Teilzahlung vereinbaren.
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Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden nach vorheriger Abstimmung entsprechend dem vereinbarten Stundensatz oder Einzelpreis berechnet.
§ 14 Zahlungsverzug
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei erheblichem Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend einzustellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 15 Termine und Verzögerungen
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Vereinbarte Liefer- und Projekttermine gelten nur, wenn der Auftraggeber seine erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
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Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Informationen, nicht bereitgestellter Produkte, fehlender Zugangsdaten oder sonstiger fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.
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Höhere Gewalt und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin können zu einer angemessenen Verschiebung von Fristen führen.
§ 16 Stornierung und Projektabbruch
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Wird ein bereits beauftragtes Projekt durch den Auftraggeber vor Abschluss beendet oder erheblich verändert, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und bereits angefallenen Kosten zu vergüten.
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Bereits erbrachte Leistungen, reservierte Produktionszeiten und verbindlich beauftragte Drittleistungen können unabhängig vom Projektfortschritt berechnet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
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Bei UGC-Produktionen können insbesondere bereits erfolgte Konzeption, Vorbereitung, Produktbeschaffung, Drehtermine, Aufnahmen und Bearbeitungskosten berücksichtigt werden.
§ 17 Laufzeit und Kündigung bei laufender Betreuung
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Bei laufenden monatlichen Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
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Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes monatliches Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18 Haftung
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Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
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Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
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Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
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Für die rechtliche Zulässigkeit von vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Aussagen, Produktversprechen, Marken, Bildern, Musik oder sonstigen Materialien ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich, sofern die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich mit einer entsprechenden rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
§ 19 Datenschutz
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Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
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Soweit die Auftragnehmerin im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 20 Vertraulichkeit
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Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
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Die Verpflichtung gilt insbesondere für interne Unternehmensinformationen, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Marketingstrategien, Kampagnen, Kennzahlen und sonstige Geschäftsgeheimnisse.
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Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 21 Eigentum und Arbeitsunterlagen
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Bis zur vollständigen Zahlung bleiben sämtliche von der Auftragnehmerin erstellten Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte, soweit gesetzlich zulässig, bei der Auftragnehmerin.
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Arbeitsdateien, Projektdateien, Rohmaterialien und interne Arbeitsunterlagen sind nur dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 22 Digitale Sicherheit und Zugangsdaten
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Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, für eine angemessene digitale und technische Sicherheit seiner Systeme, Accounts und Daten zu sorgen.
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Dies umfasst insbesondere die Sicherung von:
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Social-Media-Accounts,
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E-Mail-Konten,
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Cloud-Speichern,
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Websites und Content-Management-Systemen,
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Dateien und Dokumenten,
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Zugangsdaten und Passwörtern,
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sonstigen digitalen Systemen und Daten.
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Zugangsdaten sind vom Auftraggeber sicher aufzubewahren und dürfen nur über geeignete und sichere Kommunikationswege übermittelt werden. Die Auftragnehmerin ist nicht dafür verantwortlich, wenn Zugangsdaten vom Auftraggeber unsicher übermittelt, gespeichert oder an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
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Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Nutzung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere starker Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugriffsberechtigungen, Backups und aktueller Software, selbst verantwortlich.
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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für Sicherheitsvorfälle, Datenverluste, Accountübernahmen oder sonstige Schäden, die aus einer unzureichenden Absicherung der Systeme oder Accounts des Auftraggebers entstehen, soweit diese nicht durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Auftragnehmerin verursacht wurden.
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Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin nur die für die jeweilige Leistung erforderlichen Zugriffsrechte einzuräumen. Soweit möglich, sollen hierfür eigene Benutzerkonten bzw. rollenbasierte Zugänge verwendet werden.
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Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Daten verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Erstellung und Aufbewahrung von Backups. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Daten dauerhaft zu speichern oder zu sichern, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
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Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann die Auftragnehmerin die ihr zur Verfügung gestellten Zugangsdaten und Zugriffsrechte löschen bzw. deren Nutzung einstellen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Passwörter und Zugangsdaten nach Beendigung der Zusammenarbeit gegebenenfalls zu ändern oder Zugriffsrechte zu entziehen.
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Die Auftragnehmerin wird Zugangsdaten und vertrauliche Informationen, die ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich behandeln und nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
§ 23 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Auftragnehmerin.
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Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
